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Übertragung der Höchstbetragshypothek erfordert Drei-Parteien-Einigung.

RechtsprechungZivilrechtliche und strafrechtliche EntscheidungenÖBA 2005/1250ÖBA 2005, 58 Heft 1 v. 1.1.2005

§§ 445, 451, 1358, 1422 ABGB; § 136 GBG. Die gänzliche, das Wesen der Pfandsicherung überhaupt nicht verändernde Übertragung der Höchstbetragshypotheken kommt nur in Betracht, wenn die für eine Übernahme der gesicherten Schuldverhältnisse erforderliche Drei-Parteien-Einigung belegt ist.

OGH 15. 6. 2004, 5 Ob 122/04h

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