In Österreich - einem Land mit einer bis 1841 zurückreichenden Pfandbrieftradition - sind die drei Gesetze über gedeckte Schuldverschreibungen (HBG, ÖPG und FBSchVG) reformiert und dem heutigen internationalen Standart angepaßt worden. Schwerpunkt war, ein modernes Insolvenzvorrecht der Inhaber der gedeckten Schuldverschreibungen einzuführen. Nunmehr bildet die Deckungsmasse eine Sondermasse, für die das Konkursgericht nach der Insolvenz einen "besonderen Verwalter" bestellt. Dieser hat ua die Möglichkeit, die Dekkungsmasse auf eine andere Bank zu übertragen. Daneben ist das Pfandbriefrecht aber auch weiterhin von Besonderheiten geprägt, die nur aus der Betrachtung der historischen Entwicklung verständlich sind.