§§ 227, 235, 556 ff ZPO. Eine Verbindung von Wechselansprüchen mit anderen nicht im Wechselmandatsverfahren geltend zu machenden Ansprüchen ist im Rahmen der Wechselmandatsklage unmöglich. Eine Klageänderung ist auch im Wechselmandatsverfahren zulässig.
OGH 30. 10. 2003, 8 Ob 113/03f