§§ 1041, 1431 ABGB. Da den Entreicherten die Beweislast für die Voraussetzungen eines Verwendungs- oder Kondiktionsanspruchs trifft, hat der Bezogene zu beweisen, daß die Schuld, die durch eine im Lastschriftverfahren erfolgte Zahlung erfüllt werden sollte, nicht bestand.
OGH 14. 10. 2003, 1 Ob 215/03d