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Der Bezogene hat zu beweisen, daß die Schuld, die durch eine im Lastschriftverfahren erfolgte Zahlung getilgt werden sollte, nicht bestand.

RechtsprechungZivilrechtliche und strafrechtliche EntscheidungenÖBA 2004/1206ÖBA 2004, 552 Heft 7 v. 1.7.2004

§§ 1041, 1431 ABGB. Da den Entreicherten die Beweislast für die Voraussetzungen eines Verwendungs- oder Kondiktionsanspruchs trifft, hat der Bezogene zu beweisen, daß die Schuld, die durch eine im Lastschriftverfahren erfolgte Zahlung erfüllt werden sollte, nicht bestand.

OGH 14. 10. 2003, 1 Ob 215/03d

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