Die Einlagensicherungseinrichtungen der deutschen Kreditinstitute befinden sich in einem grundlegenden Reformprozeß. Nicht zuletzt die schwierige wirtschaftliche Lage der Kreditwirtschaft sowie mehrere Krisenfälle ließen in allen Bankgruppen Überlegungen zur Reform der gruppenspezifischen Einlagensicherungssysteme auf freiwilliger Basis aufkommen. Die Sparkassenorganisation ist überdies mit dem Wegfall der Gewährträgerhaftung und der Modifikation der Anstaltslast konfrontiert. Neben Überlegungen zur Neuordnung der Organisationsstruktur spielen auch Ansätze zur Einführung risikodifferenzierter Beitragssätze eine Rolle, wofür eine Klassifizierung der Mitgliedsinstitute erforderlich ist. Die Neuausrichtung ist im privaten Bankgewerbe bereits abgeschlossen und steht im genossenschaftlichen Bankensektor in der Einführungsphase. In der Sparkassenorganisation wurden Reformen der bisher zusätzlich bestehenden, freiwilligen Sicherungseinrichtungen nach langwierigen Beratungen im Dezember 2003 beschlossen. Der folgende Beitrag stellt die bereits beschlossenen Reformvorhaben dar und analysiert die Schwierigkeiten bei der Neugestaltung der Einlagensicherung in der Sparkassenorganisation.