Das Finanzsicherheiten-Gesetz hat die gleichnamige Richtlinie 2002/47/EG zeitgerecht in das österreichische Recht umgesetzt. Das Gesetz ist mit 1. 12. 2003 in kraft getreten. Es sieht für die Besicherung von Transaktionen zwischen "professionellen Finanzmarktteilnehmern" ein besonderes Regime vor, das die Stabilität der Finanzmärkte sichern soll. Faktisch schafft das Gesetz eine dritte Schicht im Pfandrecht, die die allgemeinen zivilrechtlichen und die besonderen handelsrechtlichen Pfandregeln für die Finanzmärkte ergänzt und modifiziert. Die Verwertung von und die Verfügung über Finanzsicherheiten werden erleichtert und verbilligt. Auch werden bestimmte Vereinbarungen zwischen Finanzmarktakteuren gesetzlich ausdrücklich anerkannt. An den Gepflogenheiten des redlichen Geschäftsverkehrs soll sich aber nichts ändern.