Die Finanzmarktoffensive der Europäischen Gemeinschaft bewirkt eine Flut an Richtlinienvorgaben, die von den Mitgliedstaaten umzusetzen sind. Daß diese Umsetzung verfassungsrechtliche Probleme, insbesondere in Hinsicht auf das Legalitätsprinzip in Art 18 Abs 1 B-VG mit sich bringt, soll anhand des nun beschlossenen Finanzkonglomerategesetzes erläutert werden.