vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Pro: Überlegungen zu einem Pfandregister

AufsätzeKlaus WoschnakÖBA 2004, 893 Heft 12 v. 1.12.2004

Ein Blick in unsere neuen EU-Nachbarstaaten zeigt uns, daß sich diese durch moderne Besicherungs- und damit Finanzierungsinstrumente einen entscheidenden Wettbewerbsvorteil verschaffen konnten. Diese vergleichsweise jungen Rechtsordnungen haben sich rasch dem Wirtschaftsleben angepaßt und gleichzeitig moderne Informationstechnologien genutzt. Neu geschaffene Register zur Eintragung von Pfandrechten an beweglichen Sachen im weitesten Sinn ermöglichen es Unternehmen, ihre Wirtschaftsgüter zu verpfänden und damit eine Kreditbasis zu schaffen, ohne auf den Einsatz dieser Güter für das Unternehmen verzichten zu müssen. Durch die Eintragung in ein derartiges Register entsteht ein besitzloses Pfandrecht an beweglichen Sachen.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!