1. Mobiliarregister - Registerpfandrecht
Auf den ersten Blick scheinen der österreichischen Rechtsordnung Register für bewegliche Sachen nicht fremd zu sein; denken wir etwa an das Patentregister oder das Schiffsregister. Beide Register sind Register, in die das Eigentum oder die Inhaberschaft eingetragen wird, was auch die Eintragung der Verpfändung ermöglicht.