vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Contra: Registerpfandrecht

AufsätzeGerhard Benn-IblerÖBA 2004, 895 Heft 12 v. 1.12.2004

1. Mobiliarregister - Registerpfandrecht

Auf den ersten Blick scheinen der österreichischen Rechtsordnung Register für bewegliche Sachen nicht fremd zu sein; denken wir etwa an das Patentregister oder das Schiffsregister. Beide Register sind Register, in die das Eigentum oder die Inhaberschaft eingetragen wird, was auch die Eintragung der Verpfändung ermöglicht.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!