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Das Recht zur Führung eines bestimmten Siegels macht die Privaturkunde einer Landeshypothekenbank nicht zu einer öffentlichen Urkunde.

RechtsprechungZivilrechtliche und strafrechtliche EntscheidungenÖBA 2003/1139ÖBA 2003, 700 Heft 9 v. 1.9.2003

§ 92 BWG; § 31 GBG. Nach § 92 Abs 4 BWG bewirkt die Einbringung des bankgeschäftlichen Teilbetriebes den Rechtsübergang im Wege der Gesamtrechtsnachfolge. Das Recht zur Führung eines bestimmten Siegels macht die Privaturkunde einer Landeshypothekenbank nicht zu einer öffentlichen Urkunde.

OGH 17. 12. 2002, 5 Ob 249/02g

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