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Auswirkung der Beschränkung der Bürgenhaftung auf die weitergehende Pfandhaftung.

RechtsprechungZivilrechtliche und strafrechtliche EntscheidungenFriedrich PoppÖBA 2002/1057ÖBA 2002, 725 Heft 9 v. 1.9.2002

§§ 468, 863, 864a, 915, 1357 ABGB. Durch die Beschränkung der Bürgenhaftung auf den zu einem bestimmten Zeitpunkt aushaftenden Kreditsaldo kann die in der Pfandurkunde enthaltene weitergehende Haftungsklausel zu einer Bestimmung ungewöhnlichen Inhalts werden.

OGH 19. 12. 2001, 7 Ob 278/01k

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