Patronatserklärungen als Kreditsicherungsmittel in Konzernverhältnissen sind eine geläufige Erscheinung des nationalen wie internationalen Wirtschaftsverkehrs. Die deutsche Lehre hat die Vielzahl der Erklärungsformen in Grundtypen unterteilt und auf ihren rechtserheblichen Gehalt hin untersucht. Der Prozeß der Institutionalisierung ist weitgehend abgeschlossen. Der Sicherheitswert von harten Patronatserklärungen ist mittlerweile durch gefestigte höchstrichterliche Rechtsprechung unzweifelhaft. Der vorliegende Beitrag untersucht auf dieser Grundlage, wie sich diese Sicherungsform nach österreichischem Recht darstellt.