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Befriedigung des Absonderungsberechtigten wegen der während des Konkurses erwachsenen Zinsen.

RechtsprechungZivilrechtliche und strafrechtliche EntscheidungenDr. Helmut KoziolÖBA 2002/1033ÖBA 2002, 408 Heft 5 v. 1.5.2002

§§ 210 aF, 224 EO; §§ 26, 58, 156 KO. Die Konkurseröffnung beendigt das Kreditverhältnis nur insofern, als eine weitere Ausschöpfung des Kreditrahmens nicht mehr möglich ist; es können jedoch noch weitere Zinsen auflaufen. Ein Absonderungsberechtigter kann sich daher aus dem Absonderungsgegenstand auch wegen der erst während des Konkurses erwachsenen Zinsen befriedigen.

OGH 19. 9. 2001, 3 Ob 40/01f

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