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Zurückbehaltungsrecht gemäß P 23 Abs 5 AGBKr.

RechtsprechungZivilrechtliche und strafrechtliche EntscheidungenDr. Hulmut KoziolÖBA 2002/1025ÖBA 2002, 328 Heft 4 v. 1.4.2002

§§ 1020, 1438, 1439 ABGB. Die Vinkulierung ohne gleichzeitige Verpfändung verschafft nur eine Zahlungssperre zugunsten des Vinkulargläubigers. Die Aufrechnung bedarf der Geltendmachung gegenüber dem Aufrechnungsgegner. Zur Auslegung des P 23 Abs 5 AGBKr.

OGH 5. 7. 2001, 6 Ob 263/00w

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