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Übergang der Sicherungsrechte auf den Solidarschuldner, der mehr als seinen internen Anteil zahlt.

RechtsprechungZivilrechtliche und strafrechtliche EntscheidungenDr. Hulmut KoziolÖBA 2002/1024ÖBA 2002, 327 Heft 4 v. 1.4.2002

§§ 469, 896, 1358 ABGB. Der Solidarschuldner, der über seinen internen Anteil hinaus Zahlungen leistet, bringt damit nicht die pfandrechtlich sichergestellte Forderung zum Erlöschen, sondern löst sie nur - wie ein Bürge oder ein der Schuld Beitretender - ein, weshalb die vom anderen Solidarschuldner gegenüber einem nachrangigen Hypothekargläubiger für den Tilgungsfall eingegangene Löschungsverpflichtung nicht zum Tragen kommt.

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