§§ 9, 12 WEG; § 213 EO. Bei Vorliegen eines Exekutionstitels nur gegen einen Ehegatten ist die Begründung eines Pfandrechts an einem gemäß § 12 Abs 1 WEG verbundenen Mindestanteil unzulässig. Ein Ausfallsbeteiligter kann auch die Gültigkeit eines für die angemeldete Forderung erworbenen Pfandrechts bestreiten.
OGH 20. 6. 2001, 3 Ob 296/00a