vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Zur Anfechtbarkeit von Kontokorrentkrediten nach den §§ 28, 30 und 31 KO.

RechtsprechungZivilrechtliche und strafrechtliche EntscheidungenHelmut KoziolÖBA 2002/1016ÖBA 2002, 238 Heft 3 v. 1.3.2002

§§ 28, 30, 31, 39, 67, 69 KO . Auch kongruente Deckungen unterliegen der Absichtanfechtung; für die Benachteiligungsabsicht genügt dolus eventualis. Besteht bei einem Kontokorrentkredit während der gesamten Dauer des Kreditverhältnisses ein Zug-um-Zug-Zusammenhang zwischen Kontoeingängen und späteren Wiederausnützungen, so ist nur eine Saldosenkung als inkongruente Deckung anzusehen; das gilt auch bei Überziehung des Kreditrahmens. Für die Anfechtung gemäß § 31 Abs 1 Z 2 Fall 2 KO genügt mittelbare Nachteiligkeit; diese muß bei Geschäftsabschluß objektiv vorhersehbar gewesen sein. Auch bei den in der Krise gewährten Krediten trifft hiefür den Masseverwalter die Beweislast. Die Anfechtung des Kreditgeschäftes wegen Nachteiligkeit setzt nicht die Besicherung des Kredits voraus. Auf Grund einer wirtschaftlichen Gesamtbetrachtung ist die Aufrechterhaltung des Kontokorrentverhältnisses als anfechtbares Rechtsgeschäft anzusehen. Beim Rahmenkredit und seiner Wiederausnutzung ist für die Nachteiligkeit der Zeitpunkt der ersten anfechtbaren Rechtshandlung (erste Wiederausnützung) für den Quotenvergleich maßgeblich. Es ist nicht zu prüfen, ob jede einzelne Kreditausnützung für sich allein genommen nachteilig war. Der Anfechtungsanspruch ist mit dem Rahmen des Kontokorrentkredites oder der höchsten Kreditausnützung zu begrenzen. Eine weitere Begrenzung auf die Kreditausweitung kommt jedenfalls dann nicht in Frage, wenn die Summe der in der Krise retournierten Beträge den Kreditrahmen erreichte. Durch Kontensplitting kann die Ausnützung des Kontokorrentkredits nicht anfechtungsfest gestaltet werden. Zur Frage der Nachteiligkeit des Überziehungskredits und der Haftungsbegrenzung nach dem Höchstmaß der Überziehung. Auch Neugläubiger sind Konkursgläubiger, die nur Anspruch auf die Quote haben. Der Masseverwalter ist nicht legitimiert, den über die Quote hinausgehenden Vertrauensschaden der Neugläubiger geltend zu machen. Zur Frage, ob der Bank ab Kenntnis der Insolvenz eine angemesse Überlegungsfrist einzuräumen ist.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!