§§ 30, 31 KO. Bei der Beurteilung der Frage, ob es sich um ein Zug-um-Zug-Geschäft handelt, ist die Verkehrsauffassung maßgebend. Auch ein Wechseldiskont kann wegen des Zug-um-Zug-Charakters anfechtungsfest sein.
OGH 21. 12. 2000, 2 Ob 330/00v
§§ 30, 31 KO. Bei der Beurteilung der Frage, ob es sich um ein Zug-um-Zug-Geschäft handelt, ist die Verkehrsauffassung maßgebend. Auch ein Wechseldiskont kann wegen des Zug-um-Zug-Charakters anfechtungsfest sein.
OGH 21. 12. 2000, 2 Ob 330/00v