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Schuldverschreibungen sind keine sicherungspflichtigen Einlagen.

RechtsprechungZivilrechtliche und strafrechtliche EntscheidungenHelmut KoziolÖBA 2001/982ÖBA 2001, 720 Heft 9 v. 1.9.2001

§ 93 BWG; § 6 ABGB. Schuldverschreibungen sind zur Gänze von der Einlagensicherung ausgenommen. Vorschriften eines zur Durchführung einer Richtlinie erlassenen Gesetzes sind im Lichte des Wortlautes und des Zwecks der Richtlinie auszulegen. Einer Auslegung, die der Vorschrift ihren Anwendungsbereich nimmt, kann nicht der Vorzug gegeben werden.

OGH 7. 12. 2000, 2 Ob 30/00a

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