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Das krasse Mißverhältnis des Haftungsumfanges zur Leistungsfähigkeit des Bürgen muß im Zeitpunkt der Haftungsübernahme bestehen.

RechtsprechungZivilrechtliche und strafrechtliche EntscheidungenHelmut KoziolÖBA 2001/953ÖBA 2001, 339 Heft 4 v. 1.4.2001

§§ 879, 1357 ABGB. Ausgangspunkt für die weitere Inhaltskontrolle des Bürgschaftsvertrages ist das krasse Mißverhältnis des Haftungsumfanges zu der im Zeitpunkt der Haftungsübernahme bestehenden wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit des Bürgen.

OGH 26. 4. 2000, 7 Ob 35/00y

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