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Der Bezeichnungsschutz des § 94 BWG soll auch den Geschäftsverkehr schützen.

RechtsprechungZivilrechtliche und strafrechtliche EntscheidungenHelmut KoziolÖBA 2000/876ÖBA 2000, 444 Heft 5 v. 1.5.2000

§ 94 BWG; §§ 30, 37 HGB; § 5 GmbHG; § 1311 ABGB. Der in den Firmenbildungsvorschriften zum Ausdruck gelangende Wahrheitsgrundsatz soll gerade auch den Geschäftsverkehr schützen. Die Bestimmung des § 94 Abs 8 BWG ist restriktiv zu handhaben.

OGH 27. 8. 1999, 1 Ob 30/99i

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