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Nebengebührensicherheit ist als selbständige Höchstbetragshypothek anzuerkennen.

RechtsprechungZivilrechtliche und strafrechtliche EntscheidungenHelmut KoziolÖBA 2000/875ÖBA 2000, 442 Heft 5 v. 1.5.2000

§ 14 GBG; §§ 210, 216, 224 EO. Es gibt keinen zureichenden Grund dafür, einem mit dem Pfandrecht für die Kapitalforderung gleichrangigen Höchstbetragspfandrecht in Form einer Nebengebührensicherheit aus materiell-rechtlichen Gründen die Qualifikation als selbständige Höchstbetragshypothek zu verweigern. Damit kann aber auch aus der nicht gesondert sichergestellte Nebengebühren betreffenden Bestimmung des § 216 Abs 2 letzter Satz EO kein zwingendes Argument gegen die Anwendung des § 224 Abs 2 EO auch auf Nebengebührensicherstellungen abgeleitet werden.

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