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Der Anspruch auf Unterlassung der Inanspruchnahme einer Garantie ist dem Grundverhältnis zuzuordnen.

RechtsprechungZivilrechtliche und strafrechtliche EntscheidungenHelmut KoziolÖBA 2000/863ÖBA 2000, 325 Heft 4 v. 1.4.2000

§ 880a ABGB; §§ 381 ff EO; §§ 36, 38 IPRG; Art 49 UNK. Der durch einstweilige Verfügung zu besichernde Anspruch auf Nichtinanspruchnahme der Bankgarantie richtet sich nach dem zwischen den Parteien des Grundverhältnisses abgeschlossenen Vertrag.

OGH 28. 7. 1999, 7 Ob 204/99x

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