§ 880a ABGB; §§ 381 ff EO; §§ 36, 38 IPRG; Art 49 UNK. Der durch einstweilige Verfügung zu besichernde Anspruch auf Nichtinanspruchnahme der Bankgarantie richtet sich nach dem zwischen den Parteien des Grundverhältnisses abgeschlossenen Vertrag.
OGH 28. 7. 1999, 7 Ob 204/99x