Angesichts der schon bisher sehr restriktiven Einstellung von Gesetzgeber und Rechtsprechung zur Zulässigkeit der Verwendung des Telefons als Mittel des Direktmarketings durch Dienstleister im allgemeinen und Wertpapierdienstleistungsunternehmen im besonderen kommt es nicht überraschend, daß die vorliegende Entscheidung diese Linie nicht nur bekräftigt, sondern weiter ausbaut.