§ 18 KVG: Der entgeltliche Erwerb einer Treugeberposition, der Treugeber Dritten gegenüber zur Exszindierung berechtigt und im Konkurs des Treuhänders ein Aussonderungsrecht begründet, ist als Erwerb einer Rechtsposition anzusehen, die einen Übereignungsanspruch beinhaltet. Solche Treuhandverträge unterliegen somit der Börsenumsatzsteuer.
VwGH 31. 3. 1999, 98/16/0215