§§ 427, 452, 1392, 1425 ABGB. Eine Verständigung durch den Zessionar stellt in der Regel keinen gültigen Modus dar, weil dieser vom Zedenten vorzunehmen ist. Zu den Voraussetzungen einer Hinterlegung.
OLG Wien 6. 11. 1998, 15 R 149/98m
§§ 427, 452, 1392, 1425 ABGB. Eine Verständigung durch den Zessionar stellt in der Regel keinen gültigen Modus dar, weil dieser vom Zedenten vorzunehmen ist. Zu den Voraussetzungen einer Hinterlegung.
OLG Wien 6. 11. 1998, 15 R 149/98m