Das Aktienrückerwerbsgesetz (AReG) wurde am 14. Juli 1999 im Nationalrat beschlossen und ist mit dem Tag seiner Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt in Kraft getreten. Mit dem AReG wurden zur Erleichterung des Rückerwerbs eigener Aktien Änderungen des AktG, des HGB und des BörseG beschlossen. Die Regierungsvorlage (1902 BlgNR XX.GP) wich in wesentlichen Aspekten vom Begutachtungsentwurf des BMJ (JMZ10.001G/2-I 3/1999) ab, und auch im Justizausschuß kam es noch zu einem Abänderungsantrag betreffend die Determinierung der Verordnungsermächtigung des neuen § 82 Abs 9 BörseG und zu einer wichtigen Ausschußfeststellung zum Begriff des geregelten Marktes (2066 BlgNr XX.GP). Den Gesetzesmaterialien kommt daher bei Auslegung des AReG große Bedeutung zu.