Schon bald nach Österreichs Beitritt zur Europäischen Union mehrten sich Vorwürfe aus Brüssel, Österreich habe die Geldwäscherichtlinie aus 1991 nur mangelhaft umgesetzt. Besonders die anonymen Sparbücher standen im Kreuzfeuer der Kritik. Da die Forderungen der Europäischen Kommission nicht zur Gänze erfüllt wurden, ist nunmehr gegen Österreich ein Verfahren vor dem EuGH wegen Verstoßes gegen den EGV und Bestimmungen der Geldwäscherichtlinie im Gange. Der Beitrag untersucht die möglichen Urteilsvarianten für Österreich.