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Der Garant kann gegenüber dem Begünstigten eigene Gegenforderungen einredeweise geltend machen.

RechtsprechungZivilrechtliche und strafrechtliche EntscheidungenDr. Helmut KoziolÖBA 1999/800ÖBA 1999, 558 Heft 7 v. 1.7.1999

§§ 880a, 914 ABGB. Der Garant kann gegenüber dem Begünstigten Gegenforderungen, die ihm selbst zustehen, grundsätzlich einredeweise geltend machen. Zum Vorliegen eines vertraglich vereinbarten Aufrechnungsverbots.

OGH 3. 12. 1998, 2 Ob 252/98t

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