Der folgende Beitrag vertritt die These, daß gewisse Gestaltungsformen des Wertpapiergeschäfts der Banken mit den Vorgaben der Wertpapierdienstleistungsrichtlinie (ISD) unvereinbar sind. Primär geht es um den Selbsteintritt beim Kommissionsgeschäft sowie jene kaufvertragliche Variante des Effektengeschäfts, bei der eine Festpreisvereinbarung unterbleibt.
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