1997 ist seit nahezu 70 Jahren erstmals eine OGH-Entscheidung 1 zum Buchvermerk bei Forderungszessionen ergangen, die auf dem schon fast legendären OGH-Plenarbeschluß aus 1929 2 aufbaut. Dem EDV-Zeitalter entsprechend stehen die Anforderungen an einen EDV-Buchvermerk im Mittelpunkt der höchstgerichtlichen Beurteilung. 1998 wurde der Buchvermerk gleich noch einmal - wenn auch am Rande, so doch sehr bedeutungsvoll - vom OGH angesprochen 3. Es gilt anhand der Zessionspraxis der Kreditinstitute auf diese richtungsweisenden Entscheidungen zum EDV-Buchvermerk näher einzugehen.