§§ 880a, 914, 915 ABGB. Eine Haftungsurkunde kann nach den Grundsätzen des redlichen Geschäftsverkehrs selbst dann als abstrakte Bankgarantie verstanden werden, wenn die üblichen Formulierungen "auf erste Anforderung, ohne Prüfung des Rechtsgrundes" fehlen.
OGH 28. 9. 1998, 4 Ob 207/98i