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Auslegung einer Haftungserklärung nach den Grundsätzen des redlichen Geschäftsverkehrs.

RechtsprechungZivilrechtliche und strafrechtliche EntscheidungenDr. Helmut KoziolÖBA 1999/782ÖBA 1999, 306 Heft 4 v. 1.4.1999

§§ 880a, 914, 915 ABGB. Eine Haftungsurkunde kann nach den Grundsätzen des redlichen Geschäftsverkehrs selbst dann als abstrakte Bankgarantie verstanden werden, wenn die üblichen Formulierungen "auf erste Anforderung, ohne Prüfung des Rechtsgrundes" fehlen.

OGH 28. 9. 1998, 4 Ob 207/98i

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