§ 1311 ABGB; §§ 12, 159 StGB. Ein spezielle Sorgfalts- und Aufklärungspflichten auslösender maßgeblicher Einfluß der Bank auf die Geschäftsführung des in Liquiditätsschwierigkeiten befindlichen Kreditnehmers setzt voraus, daß die Bank durch von ihr eingesetzte Personen die Geschäfte des Kreditnehmers nicht bloß überwacht oder überprüft, sondern in ent-
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