§§ 17 Abs 1 und 3, 21 KVG, §§ 861 und 862a ABGB; § 76 Abs 2 GmbHG: Bei der Übertragung von Geschäftsanteilen, die von einer ausländischen Kapitalgesellschaft an einer inländischen GmbH gehalten werden, an eine zweite ausländische Kapitalgesellschaft entsteht Steuerpflicht auch dann, wenn die in Notariatsaktform errichtete Annahme des Anbots vom dazu von dem Erwerber und zusätzlich dem Ver-