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Zu den Folgen der abredewidrigen Ausfüllung eines Blankowechsels.

RechtsprechungZivilrechtliche und strafrechtliche EntscheidungenHelmut KoziolÖBA 1999/764ÖBA 1999, 65 Heft 1 v. 1.1.1999

Art 2 WG. Bei verabredungswidriger Ausfüllung eines Blankowechsels kann der Wechsel insoweit geltend gemacht werden, als er der Abrede entspricht. Nur ein Vermerk, durch den ein wesentlicher Wechselbestandteil ins Unklare gesetzt wird, führt zur Ungültigkeit des Wechsels.

OGH 18. 5. 1998, 8 Ob 123/98s

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