Art 1 WG; §§ 554, 557 ZPO. Der fehlende Remittentenvermerk kann auch dann nicht im Sinne eines Wechsels an eigene Order ergänzt werden, wenn das erste Indossament vom Aussteller stammt. Ist der Wechsel wegen Fehlens eines notwendigen Bestandteils ungültig, dann ist nicht nur der Antrag auf Erlassung eines Wechselzahlungsauftrags abzuweisen, sondern auch die Wechselklage zurückzuweisen.
OGH 15. 4. 1999, 8 Ob 63/99v