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Keine Zusammenrechnung der Schadenersatzansprüche, die aus unterscheidlichen Fehlüberweisungen abgeleitet werden

RechtsprechungZivilrechtliche und strafrechtliche EntscheidungenDr. Helmut KoziolÖBA 1999/836ÖBA 1999, 1025 Heft 12 v. 1.12.1999

§ 55 JN; § 502 ZPO. Betreffen Fehlüberweisungen unterschiedliche Beträge, erfolgen sie unter verschiedenen Bezeichnungen oder an verschiedenen Tagen, so bilden sie verschiedene Schadensereignisse. Die daraus abgeleiteten Schadenersatzansprüche stehen in keinem Zusammenhang und sind daher nicht zusammenzurechnen.

OGH 27. 4. 1999, 1 Ob 89/99s

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