vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Beratungspflichten eines Anlagevermittlers; Haftung auf den Vertrauensschaden; Berücksichtigung eines Mitverschuldens.

RechtsprechungZivilrechtliche und strafrechtliche EntscheidungenHelmut KoziolÖBA 1999/822ÖBA 1999, 833 Heft 10 v. 1.10.1999

§§ 880a, 1293ff, 1304, 1346f ABGB; §§ 93, 350 HGB. Im Zweifel ist keine selbstschuldnerische Verpflichtung anzunehmen. Die Garantie unterliegt den für die Bürgschaft geltenden Formvorschriften. Auch der Anlagevermittler kann zur Aufklärung des Anlegers verpflichtet sein. Bei Verletzung der Beratungspflichten haftet der Vermittler für den Vertrauensschaden, nicht jedoch für das positive Vertragsinteresse. Den Anleger trifft ein Mitverschulden, wenn jedem einigermaßen vernünftigen Menschen der spekulative Charakter einleuchten mußte. Anrechenbare Vorteile sind vor Berücksichtigung der Mitverschuldensquote vom Gesamtschaden abzuziehen.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!