§ 18 Abs 1 und 2 Z 1 KVG; § 96 GmbHG, §§ 219-233, 226 Abs 3 AktG, (jetzt: §§ 220-233; 225a Abs 3 AktG): Wird in einem Verschmelzungsvertrag, in dem eine Gesellschaft auf ihre Tochtergesellschaft verschmolzen wird (down stream merger), vorgesehen, daß die Gesellschafter einer Muttergesellschaft den Geschäftsanteil an der Tochtergesellschaft erwerben, so liegt ein börsenumsatzsteuerpflichtiges Anschaffungsgeschäft iSd § 18 Abs 1 KVG vor, wenn dieser Erwerb nicht gleichzeitig mit der Verschmelzung erfolgt. Die Gesellschafter erwerben aufgrund eines Vertrages zugunsten Dritter.