§§ 28, 99 JN. Ist der Beklagte bei Klagseinbringung nicht mehr über das Wertpapierdepot verfügungsberechtigt, so ist der Vermögensgerichtsstand nicht mehr gegeben. Eine Klagsführung in New York ist nicht unzumutbar, so daß kein Anlaß für eine Ordination besteht.
OGH 28. 8. 1997, 7 Ob 2421/96x, 7 Nd 506/97