Der vorliegende Beitrag setzt sich damit auseinander, wer als Organ der Bankaufsicht die Amtshaftung des Bundes auslösen kann. Im Gegensatz zu den Ausführungen von Krejci in ÖBA 1998, 25 ff wird dabei insbesondere dargelegt, daß Bankprüfer nicht dem Amtshaftungsrecht unterliegen.
Stichwörter: