Schwerpunkte der Entwicklung im Aufsichtsrecht bildeten das Risikomanagement bei Banken, die Eigenmittelvorschriften im Markt- und Kreditrisikobereich in Abstimmung auf die Vorgaben des Basler Ausschusses, die Öffnung für internationale Rechnungslegungsvorschriften, die Liberalisierung gegenüber Zweigniederlassungen ausländischer Banken und die Frage der Vor-Ort-Kontrolle durch ausländische Behörden. Das Börsenaufsichtsrecht ist im Anlaufen und umfaßt jetzt auch die Offenlegung bedeutender Beteiligungen und die öffentlichen Übernahmeangebote. Einige wenige Entscheide, die die Stellung der Aufsichtsbehörde im Strafverfahren, Kontounterschlagungen und den Zahlungsmodus bei Bankgarantien betreffen, beschließen den Rapport.