Die Problemstellung lautet: Entfaltet eine Schuldbefreiung auch Wirkungen im Ausland oder - umgekehrt formuliert - kann eine Forderung trotz ausländischer Restschuldbefreiung im Inland geltend gemacht werden? Die Autoren kommen zum Schluß, daß sowohl in Österreich als auch in der Schweiz ausländische Schuldbefreiungen unabhängig von ihrer dortigen rechtlichen Qualifikation - materiellrechtlich oder verfahrensrechtlich - grundsätzlich anzuerkennen sind, wenn sie aus einem Konkursverfahren resultieren, für das eine international anerkannte Zuständigkeit besteht, sie nicht dem ordre public widersprechen und der Schuldner die Einbeziehung ausländischen Vermögens nicht verhindert hat.