Die Bestimmungen der §§ 11 Abs 1 S 1, 13 bis 15 und 17 Abs 3 WAG setzen die Wohlverhaltensregeln des Art 11 Wertpapierdienstleistungsrichtlinie in Österreich um. Sie erlegen den am österreichischen Kapitalmarkt tätigen Finanzintermediatären einen differenzierten Katalog von Schutz und Aufklärungspflichten auf, die sie gegenüber ihren Kunden einzuhalten haben. Insofern stellen die Wohlverhaltensregeln aus der Sicht des Anleger- und Konsumentenschutzes die letztlich entscheidenden Bestimmungen des WAG dar. Der Beitrag unterzieht diese Regelungen einer näheren dogmatischen und konsumentenpolitischen Analyse. Hierbei wird ein besonderes Augenmerk auf Auslegungsfragen im Zusammenhang mit dem sog. "discount broking" gelegt.