§§ 19, 20, 30, 31 KO. Zum Vorliegen eines Verzichtes des Masseverwalters auf eine Masseforderung. Ein vereinbartes Aufrechnungsverbot hindert nicht die Aufrechnung im Konkursfall. Zur Zulässigkeit der Aufrechnung im Konkurs. Nimmt die Bank nach einem Zahlungseingang eine Umbuchung vor und wird dadurch der Passivstand auf einem anderen Konto verringert, ist darin eine Aufrechnung zu erblicken. Eine zulässige Aufrechnung kann gemäß § 31 Abs 1 Z 2 Fall 1 KO anfechtbar sein.