Das Bankwesengesetz hat auch der Oesterreichischen Nationalbank (OeNB) wichtige Aufgaben übertragen und damit die Frage aufgeworfen, ob bzw inwieweit eine Haftung der OeNB und / oder ihrer Bediensteten für Fehler oder Mängel in der Erfüllung der ihnen übertragenen Aufgaben in Betracht kommt. Die Abwägung der damit in Zusammenhang stehenden Fragen ist deshalb so wichtig, weil umfangreiche Haftungen auch in Vollziehung des Bankwesengesetzes aktuell werden könnten. Die Materie ist weitgehend neu; ihre rechtliche Bewältigung wird in Zukunft gewiß Fragen aufwerfen, deren Problematik verläßlich noch gar nicht abgeschätzt werden kann; das Gesetz gebraucht zudem teilweise Ausdrücke, die sich in das sonstige österreichische Recht nicht ohne weiteres einordnen lassen. Die folgenden Darlegungen verstehen sich daher nur als vorläufiger Überblick mit dem Ziel, eine Diskussion zu eröffnen.