Am 1. 1. 1999 werden die nationalen Währungen durch den Euro ersetzt. Der EG-Vertrag, zwei Verordnungen des Rates (Vorschlag) über die Einführung des Euros sowie die Schlußfolgerungen des Europäischen Rates von Madrid lassen als Umrechnungskurse nur die Tagesschlußkurse am letzten Handelstag der Stufe II zu. Eine frühe Ankündigung bilateraler Umrechnungskurse könnte einen möglichst störungsfreien Übergang in die Stufe III der WWU bewirken. Der vorliegende Beitrag basiert auf Anregungen und Diskussionspunkten aus dem Vortrag "Wechselkursveränderungen im Vorfeld der Währungsumstellung" 1 von Dr. Klaus Mündl, Generaldirektor-Stv. der Oesterreichischen Nationalbank.