Zum Schicksal des Kreditvertrages und der zu dessen Besicherung bestellten Hypothek im Falle einer Universalsukzession auf Kreditnehmerseite finden sich erstaunlich wenig Untersuchungen in der Rechtswissenschaft. Dabei ergeben sich hier durchaus eigene Fragestellungen, die vor allem auch die Haftung einer Höchstbetragshypothek für die vom Gesamtrechtsnachfolger abgerufenen, neu aufgenommenen oder verlängerten Kredite unter Berücksichtigung vorrükkungsberechtigter Nachhypothekare betreffen.